Für die 520 Hektar große Antheringer Au hat das Land Salzburg dem Großgrundbesitzer und Multimillionär Maximilian Mayr-Melnhof 37,3 Millionen Euro überwiesen. Seit zwei Wochen wird darüber diskutiert, ob der Kaufpreis in dieser Höhe gerechtfertigt war. Jetzt kristallisiert sich heraus: Der Kauf der Au wäre für notwendigen Renaturierungsmaßnahmen gar nicht nötig gewesen. „Die Antheringer Au ist seit den 90er Jahren als Natura-2000-Gebiet deklariert. Das bedeutet, dass das Land Salzburg hier jederzeit Renaturierungsmaßnahmen durchführen hätte können. Alles was es dazu gebraucht hätte, wäre eine entsprechende Verordnung, die das Land eigentlich schon vor über 20 Jahren erlassen hätte müssen. Das Land hätte die Au für die Verwirklichung dieses wichtigen Projekts nicht kaufen müssen“, sagt Klubobfrau Natalie Hangöbl (KPÖ PLUS). Das Argument von Landesrätin Gutschi, man hätte die Au für die Errichtung eines Naherholungsgebiets kaufen müssen, lässt Hangöbl nicht gelten: „37,3 Millionen Euro für ein Naherholungsgebiet – das wäre wohl der teuerste Spazierweg Salzburgs.“
Kauf der Au kurz vor EU-Vertragsverletzungsverfahren – ein Zufall?
Weil das Land Salzburg beim Erlass der Natura-2000-Verordnung säumig war, hat die EU im September 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet. Solche Verfahren haben in der Regel eine Vorlaufzeit von mehreren Monaten, in denen bereits bekannt ist, dass es zum Verfahren kommen wird. Am Ende stehen hohe Strafzahlungen, wenn die Verordnung nicht erlassen wird. „Das enge Zeitfenster für die Kaufverhandlungen, von dem Landesrätin Gutschi immer spricht, fällt wohl nicht zufällig mit der Vorlaufzeit des Vertragsverletzungsverfahrens zusammen. Welche Auswirkungen die Deklarierung der Au als Naturschutzgebiet auf den Wert des Grundstücks und seine Wirtschaftlichkeit gehabt hätte, war den Beteiligten – Haslauer, Gutschi, Mayr-Melnhof – klar. Es drängt sich der Verdacht auf, dass sich der ÖVP-nahe Grundeigentümer sein Grundstück noch schnell von der ÖVP-Landesregierung vergolden hat lassen, bevor es dramatisch an Wert verloren hätte“, sagt Hangöbl.
Kaufvertrag: Schlecht für das Land, gut für den Verkäufer
Bemerkenswerte Details finden sich im Kaufvertrag – beispielsweise ein umfangreicher Anfechtungsverzicht durch das Land: Eine zukünftige Landesregierung ohne ÖVP-Beteiligung könnte den Kauf nicht mehr rückgängig machen, selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Ankauf zur Umsetzung der Renaturierung gar nicht notwendig war.
Interessant ist auch, dass viele Rechte beim Verkäufer verbleiben – Schotterabbau, Forstrechte, Erträge aus Jagd und Fischerei usw. „Das Land hat um viel Geld ein Grundstück gekauft und lässt dem Verkäufer weiterhin die wirtschaftlichen Vorteile. Das ist so als würde man eine Wohnung kaufen und dem Verkäufer das Recht einräumen, sich weiterhin am Kühlschrank zu bedienen. Kein vernünftiger Mensch würde sich auf so etwas einlassen“, sagt Hangöbl.
Was das Land jetzt tun sollte
Wie es in der Causa Antheringer Au weitergeht, ist noch unklar. Eine Rückabwicklung des Kaufs ist wegen der politischen Mehrheiten unrealistisch, das Land hätte aber die Möglichkeit, nachzuverhandeln. „Eine Rückabwicklung des Kaufs wird es nicht geben, das steht jetzt schon fest. Die Landesregierung muss aber zumindest nachverhandeln. Wenn das Land schon Kosten tragen muss, dann sollten ihm zumindest auch die Erträge zugutekommen. Wir werden beim Sonderlandtag einen entsprechenden Antrag einbringen“, sagt Hangöbl.
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