Der Salzburger Landtag diskutiert morgen, Mittwoch, einen Antrag der KPÖ PLUS zum Bodenbeschaffungsgesetz. Das Gesetz von 1974 gibt Gemeinden die Möglichkeit, gegen das Horten von Bauland vorzugehen. Damit soll der Spekulation mit Grund und Boden ein Riegel vorgeschoben werden. Die Gemeinde kann damit ein Vorkaufsrecht auf unbebaute, als Bauland gewidmete Grundstücke mit einer Fläche von über 2.000 Quadratmetern geltend machen. Um es zu aktivieren, braucht es einen Beschluss im Gemeinderat und eine Verordnung der Landesregierung. Die Stadt Innsbruck hat 2022 erstmals beschlossen, das Bodenbeschaffungsgesetz anzuwenden. „In der Stadt Salzburg ist der Wohnungsnotstand offensichtlich. Auch außerhalb der Landeshauptstadt spitzt sich die Wohnungskrise zu. Die Gemeinden sollten die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Horten von gewidmetem Bauland anzugehen. Das Land sollte über das Bodenbeschaffungsgesetz informieren und seine Kooperationsbereitschaft signalisieren“, sagt Klubobmann Kay-Michael Dankl (KPÖ PLUS).
Tausende Wohnungssuchende allein in der Stadt Salzburg
Voraussetzung für die Aktivierung des Bodenbeschaffungsgesetzes ist, dass in einer Gemeinde von Wohnungsnotstand betroffen ist. Laut Gesetz „qualitativer Wohnungsbedarf“ vor, wenn in einer Gemeinde zwei Prozent der Bevölkerung als wohnungssuchend gemeldet sind. In der Stadt Salzburg ist das mit rund 4.300 Menschen, die beim Wohnungsamt gemeldet sind, der Fall (2,74 Prozent der Bevölkerung). Hinzu kommt, dass viele Wohnungssuchende gar nicht beim Wohnservice gemeldet sind, weil die bürokratischen Hürden hoch und die Wartezeiten lang sind.
Vorbild Innsbruck
In Innsbruck waren Anfang 2022 rund 5.100 Menschen als wohnungssuchend vermerkt – bei knapp 132.000 Hauptwohnsitzen entspricht das 3,78 Prozent. Der Innsbrucker Gemeinderat hat mit Mehrheitsbeschluss im Juli 2022 den Wohnungsnotstand ausgerufen. SPÖ, Grüne, Für Innsbruck, Neos sowie die Listen ALI und Fritz stimmten zu, die FPÖ stimmte dagegen. Nun wäre die ÖVP-geführte Landesregierung am Zug, der Tiroler Landeshautstadt die Anwendung des Bodenbeschaffungsgesetzes per Verordnung zu ermöglichen. Nachdem die ÖVP blockiert, soll jetzt der Verfassungsgerichtshof Bewegung in die Angelegenheit bringen. In der Stadt Salzburg hat die KPÖ PLUS nach Innsbrucker Vorbild im März 2023 beantragt, den Wohnungsnotstand auszurufen. ÖVP und FPÖ lehnten den Antrag ab.
Hintergrund: https://kommunal.at/bodenbeschaffungsgesetz-wird-erstmals-angewendet
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