Der Verfassungsgerichtshof hat das Salzburger Landesgesetz zur Grundversorgung mit Strom aufgehoben. Dieses gab Stromlieferanten die Möglichkeit, Kund:innen die Grundversorgung zu kündigen, wenn ein Stromhändler bereit ist, einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung abzuschließen – de facto eine Aushebelung der Strom-Grundversorgung, auf die Menschen in schwieriger finanzieller Lage Anspruch haben.
Die KPÖ Plus begrüßt diese Entscheidung des VfGH. „Der VfGH hat mit diesem Erkenntnis klargestellt, dass die Grundversorgungspflicht im öffentlichen Interesse liegt. Eine Grundversorgung, die diesen Namen auch verdient, darf nicht eingeschränkt werden“, sagt Klubobfrau Natalie Hangöbl (KPÖ PLUS): „Licht und Wärme sind ein Grundbedürfnis. Der Zugang zu Energie darf nicht vom Recht des Stärkeren abhängig gemacht werden. Die Salzburger Landesregierung muss verstärkt dafür Sorge tragen, dass die Salzburg AG ihrem Versorgungsauftrag gegenüber der Bevölkerung zu möglichst leistbaren Preisen nachkommt. Die KPÖ Plus befürwortet weiterhin einen Umbau der Aktiengesellschaft Salzburg AG in ein gemeinnütziges Unternehmen, um das Gemeinwohl über die Gewinnmaximierung zu stellen.“
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