Rund 1.000 Wohnungen werden in der Stadt Salzburg auf Airbnb & Co. zur Kurzzeitmiete angeboten – ein großer Teil davon illegal. Sie fehlen am ohnehin angespannten Wohnungsmarkt. Die Kontrolle dieser Wohnungen ist schwierig: Tourist:innen müssen persönlich in der Wohnung angetroffen werden, um eine Strafe aussprechen zu können. Die KPÖ PLUS hat deshalb vergangenes Jahr beantragt, bereits das unerlaubte Anbieten von Wohnungen auf Airbnb unter Verwaltungsstrafe zu stellen. Diesen Vorschlag greift die Landesregierung jetzt bei der Novellierung des Raumordnungsgesetzes auf. „Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist kein Kavaliersdelikt. Die Umwandlung von Wohnungen in Ferienunterkünfte führt zu Lärm und Überfüllung und beeinträchtigt Wohnqualität der Anwohner:innen. Jede zweckentfremdete Wohnung entzieht den Gemeinden zudem benötigten Wohnraum und trägt zu steigenden Mieten bei. Dass die Kontrollen erleichtert werden, ist längst überfällig“, sagt Klubobfrau Natalie Hangöbl: „Wichtig wäre aber auch, dass das Land die Gemeinden dabei unterstützt. Ein Blick in die Bezirke zeigt, dass auch dort hunderte Wohnungen zur Kurzzeitmiete angeboten werden. Gerade in kleinen Gemeinden mit wenigen tausend Einwohner:innen tun sich Bürgermeister:innen womöglich schwer, von sich aus aktiv zu werden und Strafen auszusprechen. Hier wäre es gut, wenn der Anstoß vom Land kommen würde.“ Eine Abfrage auf der Buchungsplattform Airbnb zeigt, dass im Raum Zell am See/Kaprun rund 600 Wohnungen angeboten werden, im Gasteinertal ca. 300, in Saalfelden, Saalbach-Hinterglemm sowie im Raum Flachau/Wagrain/Altenmarkt je 200.
Link zum Antrag: https://www.salzburg.gv.at/00201lpi/17Gesetzgebungsperiode/2Session/266.pdf
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