Wegen Korruption wurde der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser 2020 im Prozess zur Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaft zu acht Jahren Haft verurteilt. Kürzlich hat der Oberste Gerichtshof das Urteil bestätigt und das Strafausmaß auf vier Jahre Freiheitsstrafe herabgesetzt. Wie jetzt bekannt wurde, beantragt Grasser Privatkonkurs. „Wer – wie Karl-Heinz Grasser – die Allgemeinheit durch korrupte Handlungen massiv geschädigt hat, sollte nicht die Vorteile eines Privatkonkurses genießen. Bereits jetzt sind bestimmte Delikte wie betrügerische Krida oder Vollstreckungsvereitelung Gründe, um ‚unredliche‘ Schuldner von einer Restschuldbefreiung auszuschließen. Wir wollen das auf Korruptionsdelikte ausweiten“, sagt Klubobfrau Natalie Hangöbl (KPÖ PLUS). Einen entsprechenden Antrag werden die KPÖ PLUS im Salzburger Landtag und die KPÖ im Landtag Steiermark einbringen. „Grasser hat 63.000 BUWOG-Wohnungen um einen Spottpreis verscherbelt und dafür die Hand aufgehalten. An den Folgen leiden wir heute noch. Ihm einen Privatkonkurs zu ermöglichen, ist für die Bevölkerung unverständlich und nicht gerecht. Es entsteht wieder einmal der Eindruck, Reiche und Mächtige könnten sich an der Allgemeinheit bedienen und es sich danach richten“, sagt KPÖ-Bundessprecher Tobias Schweiger.
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