Header Heizkostenzuschuss

Die steigenden Heizkosten sind für viele SalzburgerInnen eine Belastung. Seit 1. Jänner 2023 kann man wieder den Heizkostenzuschuss beantragen. Das ist eine einmalige Unterstützung von 300 Euro durch das Land Salzburg.

Was ist zu beachten?
Um den Heizkostenzuschuss beantragen zu können, darf das Einkommen nicht über den folgenden Grenzen liegen. Es zählt immer das Nettoeinkommen des vergangenen Monats:

  • 1.055 Euro für Alleinlebende und Alleinerziehende
    1.583 Euro für Paare 
  • Wenn Kinder im Haushalt leben, liegt die Einkommensgrenze höher. Für jedes Kind, für das man auch Familienbeihilfe bekommt, steigt die Einkommensgrenze um 326 Euro. Für weitere Kinder ohne Familienbeihilfe-Bezug und für weitere Erwachsene erhöht sich die Grenze um 530 Euro.

Den Antrag stellen
Der Antrag für den Heizkostenzuschuss des Land Salzburg kann seit 1. Jänner jederzeit hier online gestellt werden.

Die genauen Richtlinien des Landes finden Sie hier.
Kontakt: Land Salzburg, Soziale Absicherung und Eingliederung; Telefon: 0662 8042 – 3592; Email: [email protected]