Ein Wohnhaus mit 102 Wohnungen in der Ferdinand-Porsche-Straße neben dem Hauptbahnhof hat im Sommer den Besitzer gewechselt. Der neue Eigentümer – eine Immobilienfirma aus dem Lungau – hat mit einer ungewöhnlichen Vorgehensweise für Aufsehen gesorgt: In Haustür-Gesprächen hat der neue Eigentümer die Mieter:innen mit unbefristeten Mietverträgen dazu gedrängt, schlechtere Mietverträge zu unterschreiben, die auf drei Jahre befristet sind. Darauf ist die KPÖ PLUS im Sommer aufmerksam geworden, nachdem sich Mieter:innen in Sprechstunden meldeten. „Begonnen hat es damit, dass ein junges Ehepaar – die Frau war im siebten Monat schwanger – die Wohnung verloren hat, weil ein befristeter Mietvertrag nicht verlängert wurde. Das hat uns stutzig gemacht“, sagt Vizebürgermeister Kay-Michael Dankl.

„Bei Hausbesuchen und einem Info-Abend für die Mieter:innen sind noch mehr Probleme bekannt geworden. Der Eigentümer hat versucht, den Mietern zwischen Tür und Angel ihre unbefristeten Mietverträge abzuluchsen. Gerade ältere Bewohner:innen waren eingeschüchtert. Einige haben unterschrieben. So eine Überrumpelungstaktik ist absolut unüblich und inakzeptabel. Eine Wohnung ist etwas Existenzielles, eine Lebensentscheidung“, sagt Dankl: „Unbefristete Mietverträge sind Investoren oft ein Dorn im Auge. Für die Mieter:innen sind sie der Garant, dass sie nicht in drei Jahren auf der Straße stehen oder plötzlich das Doppelte an Miete zahlen müssen.“  

Mieter:innen haben Rücktrittsrecht
Die gute Nachricht: Das Konsumentenschutzgesetz legt solchen Haustür-Geschäften strenge Regeln auf. Die Mieter:innen haben ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Diese Frist beginnt erst zu laufen, nachdem der Eigentümer sie über ihr Rücktrittsrecht informiert hat. Die Bewohner:innen müssen ihren Rücktritt vom befristeten Vertrag per eingeschriebenem Brief mitteilen. Dann bekommen sie ihren alten, unbefristeten Vertrag zurück. Gegenüber dem ORF hat die Immobilienfirma nach öffentlichem Druck mitgeteilt, alle, die unterschrieben haben, würden ihre alten Verträge zurückbekommen.

Auch Mietern-Erhöhung wird angefochten
Ein zweiter Schauplatz ist die Mieterhöhung, die vielen Bewohner:innen des Hauses per Oktober vorgeschrieben wurde. Sogar Ältere mit niedrigen Pensionen müssen plötzlich hundert Euro und mehr zusätzlich zahlen. Genau diese Mieterhöhung wird von Arbeiterkammer und Mieterschutzverband aber in Frage gestellt: Die Klausel in den Mietverträgen zu den Indexanpassungen dürfte rechtswidrig sein. Den Mieter:innen wird deshalb empfohlen, die erhöhte vorgeschriebene Miete nur „unter Vorbehalt“ zu zahlen und mit dieser Formulierung am Erlagschein oder im Online-Banking zu überweisen. Stellt sich heraus, dass die Mieterhöhung rechtswidrig war, kann ihnen das Bezahlen der erhöhten Miete nicht als stillschweigende Zustimmung ausgelegt werden.