Einstimmig hat sich im vergangenen Oktober der Salzburger Landtag auf Initiative der KPÖ PLUS für die Einführung eines landesweiten Kautionsfonds ausgesprochen. Mit einigen Tagen Verspätung hat Landesrat Pewny jetzt einen Prüfbericht vorgelegt. Der geht am Auftrag des Landtags, den administrativen, personellen und finanziellen Aufwand eines Kautionsfonds zu prüfen, allerdings völlig vorbei. Stattdessen zählt er Maßnahmen auf, die nur am Rande mit Kautionen zu tun haben. Als Fazit stellt er fest, dass es „keiner zusätzlichen Maßnahmen“ bedürfe. „Wenn eine Familie mit zwei Kindern auf Wohnungssuche ist, sind schnell einmal 5.000 Euro Kaution fällig. Das schaffen mittlerweile auch Familien aus der Mittelschicht kaum noch. Ein Kautionsfonds, bei dem Wohnungssuchende ein zinsfreies Darlehen für die Kaution bekommen, dass sie in leistbaren Raten zurückzahlen können, wäre eine große Erleichterung“, sagt Klubobfrau Natalie Hangöbl (KPÖ PLUS): „Dass Landesrat Pewny jetzt sagt, es bestehe kein Handlungsbedarf, ist für die Betroffenen ein Schlag ins Gesicht.“

Bestehende Leistungen: begrenzt, bürokratisch und ohne Rechtsanspruch
Begründet wird der fehlende Handlungsbedarf im Prüfbericht mit mehreren Budgettöpfen, aus denen – theoretisch – Kautionen übernommen werden könnten. Die Sozialunterstützung bietet beispielsweise die Möglichkeit, sogenannte Sonderbedarfe zu übernehmen. Darunter fallen neben Übersiedlungskosten, Maklerprovisionen und Übernahmen von Genossenschaftsanteilen auch Kautionen. Problematisch ist hier neben dem fehlenden Rechtsanspruch die Höhe der Sozialunterstützung: Sie liegt weit unter der Armutsgrenze. „Mittelschicht-Familien oder Alleinerziehende, die zwar ohne sonstige Unterstützung über die Runden kommen, aber nicht genug Ersparnisse für eine Kaution haben, schauen hier durch die Finger“, sagt Hangöbl. „Die Kautionsübernahme ist außerdem an Anmietungsobergrenzen gebunden. In der Stadt Salzburg liegt diese Grenze für eine Person bei 495 Euro – das Wohnungsangebot in dieser Preiskategorie ist eher überschaubar.“ Intransparent, bürokratisch und ohne Rechtsanspruch ist auch der Salzburger Notfallfonds, aus dem bis zu 1.000 Euro für eine Kaution bereitgestellt werden können.

Leistungen des Bundes setzen Mietrückstand oder Wohnungslosigkeit voraus
Zuletzt nennt der Prüfbericht noch zwei Leistungen des Bundes, die für Kautionen infrage kommen. Der Wohnschirm wurde als Corona-Maßnahme eingeführt und hat die Begleichung von Mietrückständen als Ziel. Besteht kein Mietrückstand, gibt es auch kein Geld. Wollte man eine Kaution mit Mitteln aus dem Wohnschirm begleichen, müsste man zuerst einen Mietrückstand produzieren. Ähnlich problematisch ist in dieser Hinsicht das Projekt Housing First, das auf die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit abzielt und wohnungslosen Menschen Zugang zu Wohnungen verschaffen will. In Salzburg läuft das Programm seit Dezember 2023, mit September 2024 endet es schon wieder. „Es kann nicht im Sinn von Landesrat Pewny sein, dass Menschen auf Wohnungssuche zuerst Mietrückstände verursachen oder obdachlos werden müssen, um Unterstützung bei der Kaution zu erhalten. Ein Kautionsfonds mit rückzahlbaren Darlehen wäre die bessere Lösung. Es reicht schon eine vergleichsweise geringe Anschub-Finanzierung von 200.000 Euro. Das entspricht ungefähr zwei Dienstlimousinen der Landesregierung. Danach trägt sich das System im Grunde selbst“, sagt Hangöbl.

Kautionsfonds in ÖVP-geführter Steiermark bereits erprobt
Auf kommunaler Ebene gibt es auf Initiative der KPÖ in Graz seit 2010, in Linz seit 2020 und in Salzburg 2022 Kautionsfonds. Dabei können Wohnungssuchende bis zur Hälfte der Kaution als zinsfreies Darlehen bekommen, das in kleinen und damit leistbaren Monatsraten über zwei bis drei Jahre zurückgezahlt werden kann. Was in Salzburg bislang fehlt, ist ein landesweiter Kautionsfonds, der auch den Salzburger:innen außerhalb der Landeshauptstadt offensteht. Einen solchen landesweiten Kautionsfonds gibt es seit 2017 ausgerechnet in der ÖVP-regierten Steiermark.