KPÖ PLUS fordert: Keine Sonderbehandlung für Superreiche

In der Causa Porsche-Tunnel liegt jetzt der Amtsbericht für die raumordnungsrechtliche Einzelbewilligung vor. Er soll am Donnerstag im Planungsausschuss abgesegnet werden. Kritik daran kommt jetzt von der KPÖ PLUS. Sie hält die Einzelbewilligung für rechtswidrig. „Eine Einzelbewilligung kann es nur geben, wenn die Baumaßnahmen für ‚die Aufrechterhaltung der bisherigen Verwendung erforderlich sind‘. Der Bescheid sagt, dass das Abstellen von Fahrzeugen im Nahbereich des Wohngebäudes möglich sein sollte. Das Parken von Autos kann für den Verwendungszweck Wohnen aber niemals erforderlich sein. Außerdem: Es gibt bei der Zweig-Villa bereits oberirdische Parkplätze“, sagt Gemeinderat und Rechtsanwalt Klaudius May: „Das ist keine Frage der Auslegung, sondern klar gesetzwidrig. Das Problem: Der Bescheid kann nur beeinsprucht werden, wenn nachbarschaftliche Einsprüche vorliegen – Nachbarn gibt es in diesem Verfahren aber keine. Der Bescheid wird nur der Aufsichtsbehörde (Land Salzburg) vorgelegt, die das immer mittels Zweizeiler absegnet. Wir finden: Es darf in Salzburg keine Sonderbehandlung für Superreiche geben.“