Die schwarz-blaue Landesregierung hat ihren Entwurf für ein neues Raumordnungsgesetz zur Begutachtung vorgelegt. Darin greift sie auch einen Vorschlag der KPÖ PLUS zum Thema Zweckentfremdung von Wohnraum auf: In Zukunft soll bereits das Anbieten von Wohnungen auf Airbnb & Co. strafbar sein. Bisher mussten Touristen in flagranti in den Wohnungen erwischt werden, damit eine Strafe ausgesprochen werden konnte. „Für die Gemeinden war das bisher ein zu großer Aufwand, sie haben deshalb kaum Strafen verhängt. Dass dieses Schlupfloch jetzt geschlossen wird, ist für sie eine große Erleichterung“, sagt Klubobfrau Natalie Hangöbl.

Strafen für Zweckentfremdung werden nicht erhöht
Erhöht werden zwar die Strafen für illegale Zweitwohnsitze, nicht aber jene für die Zweckentfremdung von Wohnraum. Einen Antrag der KPÖ PLUS, die Strafen nach Wiener Vorbild auf 50.000 Euro zu erhöhen, haben die anderen Landtagsparteien im Herbst 2024 abgelehnt. „Wenn es sich trotz Strafen auszahlt, Wohnungen illegal auf Airbnb zu vermieten, dann müssen die Strafen höher werden. Was in Wien geht, muss auch bei uns möglich sein“, sagt Hangöbl.

IBB: Valorisierung ist Augenauswischerei
Wer in Salzburg Bauland brachliegen lässt, muss einen Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag zahlen. Dieser wurde 2017 eingeführt und seither nicht erhöht. Mit der ROG-Novelle soll er valorisiert werden. Für die KPÖ PLUS ist das nicht ausreichend. „Die Abgabe soll eigentlich die Spekulation mit Bauland verhindern. Mit einer Valorisierung alleine wird Landesrat Zauner das nicht erreichen. Wenn die Wertsteigerung eines Grundstücks um ein Zigfaches höher ist als die Abgabe, können die Bauland-Spekulanten ja nur darüber lachen. Deshalb braucht es den Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag in einer wirksamen Höhe“, sagt Hangöbl.

Bebauungsgebot fehlt
Bei bereits gewidmetem Bauland fehlt es an Anreizen für die Eigentümer, die Grundstücke einer Bebauung zuzuführen. „Eigentümer sollten dazu verpflichtet werden können, die Planungsziele von Gemeinden umzusetzen. Ein Baugebot würde zur Mobilisierung von Bauland und Schaffung von Wohnraumführen. Im neuen Raumordnungsgesetz fehlt eine solche Bestimmung“, sagt Hangöbl.