Der Salzburger Landtag befasste sich in einer Sondersitzung am Donnerstag mit der Antheringer Au. Dieses Natura-2000-Gebiet hat die ÖVP-geführte Landesregierung für 35,6 Millionen Euro vom Multimillionär und Großgrundbesitzer Mayr-Melnhof gekauft. Wie in den Medien berichtet wurde, hat der Landesrechnungshof in einem Rohbericht vernichtende Kritik an diesem Ankauf geäußert – der Kaufpreis sei auf Kosten der Steuerzahler*innen viel zu hoch gewesen, viele Vertragsbestimmungen fragwürdig. „Für die Renaturierung und den Hochwasserschutz hätte man die Fläche nicht kaufen müssen. Wie die Akten zeigen, hat die Landesregierung krampfhaft nach Wegen gesucht, um nicht nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben vorzugehen, sondern die Au als Ganzes zu kaufen. Die ÖVP hat einem parteinahen Superreichen das Grundstück vergoldet, auf Kosten der Allgemeinheit“, sagt Klubvorsitzende Natalie Hangöbl.

Land war bei Verordnung säumig
Die Antheringer Au wurde schon vor über 20 Jahren als Natura-2000-Gebiet deklariert. Die Landesregierung hätte binnen zwei Jahren eine entsprechende Verordnung erlassen müssen, hat das aber nicht getan. Deshalb hat die EU im Jahr 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Damit wurde der Erlass einer Verordnung unausweichlich. In letzter Sekunde, im Oktober 2022, unterzeichnete das Land den Kaufvertrag. „Die Landesregierung war jahrelang säumig, um die Verordnung zu erlassen. Als Naturschutzgebiet wäre Mayr-Melnhofs Grundstück viel weniger wert gewesen. Dass das Land kurz nach Bekanntwerden des Vertragsverletzungsverfahrens die Au kauft und einen sehr hohen Kaufpreis zahlt, kann kein Zufall sein. Es wirkt als hätte es sich ein politisch bestens vernetzter Multimillionär in letzter Sekunde noch gerichtet. Den Preis zahlen die Salzburgerinnen und Salzburger“, sagt Hangöbl.

Landesregierung will Verantwortung auf Beamte schieben
Statt Antworten lieferte die ÖVP im heutigen Sonderlandtag vor allem Vorwürfe und Ausflüchte. Sie unterstellte Kritikern, die Verwaltung anzugreifen und schob die politische Verantwortung ab. „Wir haben als KPÖ PLUS Akteneinsicht genommen. Der Blick in die Unterlagen zeigt, dass die Beamt*innen sich sehr kritisch eingebracht haben und mit den Anweisungen der Politik zum Kauf nicht glücklich waren. Wie die ÖVP die Verantwortung für den lockeren Umgang mit Gesetzen jetzt jemand anderem umhängen und rechtfertigen will, ist nicht in Ordnung. Offenbar ist die Landeshauptmannpartei sehr nervös“, sagt Hangöbl.

Naherholungsgebiet geht auch ohne Kauf
Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen werden üblicherweise vorgeschrieben, ohne alle dafür notwendigen Grundstücke in öffentliches Eigentum überzuführen. Als Ausweichmanöver betonten ÖVP-Vertreter im Landtag, der Kauf der Au sei aber für die Errichtung eines Naherholungsgebiets notwendig gewesen sei, um z. B. Wege für die Allgemeinheit vorzusehen. Nicht erwähnt wurde dabei, dass die Nutzung der Au zu Erholungszwecken durch bestehende Gesetze ermöglicht wird. Das Forstgesetz sieht in § 33 etwa vor, dass „Jedermann […] Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten [darf].“