Jetzt Weihnachtsbeihilfe für Mindestpensionist:innen beantragen! Sagen Sie es weiter!
Auch dieses Jahr haben Mindestpensionisten und Mindestpensionistinnen wieder die Möglichkeit, eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 50€ zu bekommen. Anspruchsberechtigt sind alle, die eine Ausgleichszulage beziehen und deren Einkommen abzüglich Wohnkosten 844 Euro bzw. bei Paaren 1.269 Euro nicht überschreitet.
Bis 15.12.2023 kann man hier einen Antrag auf diese Unterstützung der Salzburger Landeshilfe stellen. Sagen Sie es auch Ihren älteren Verwandten und Freund:innen weiter.
Wichtiges betreffend Einkommen:
Pension + Ausgleichszahlung (+ Sozialunterstützung) = Einkommen
Als Nachweis zum Einkommen ist der aktuelle Pensionsbescheid sowie (falls vorhanden) der aktuelle Sozialunterstützungsbescheid bzw. der jeweils dazugehörige letzte Kontoauszug heranzuziehen.
Wenn die Angaben über das Einkommen und die Ausgaben (Miete, Betriebskosten, usw.) von einer Seniorenorganisation oder vom Gemeindeamt überprüft wurden, müssen keine zusätzlichen Nachweise beigelegt bzw. angehängt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gerne helfen wir Ihnen beim Antragstellen, ein Anruf genügt!
Telefon Stadt Salzburg: +43 662 8072 2852
Telefon Land Salzburg: +43 662 8042 4850
Email: [email protected]
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