Nur noch bis zum 15. Dezember können MindestpensionistInnen die Weihnachtsbeihilfe beantragen

Bis 15. Dezember können Salzburger PensionistInnen die Weihnachtsbeihilfe beantragen. Das sind einmalig 45 Euro des Landes. Voraussetzung ist, dass man eine Mindestpension (mit Ausgleichszulage) bezieht.

So geht die Antragstellung:
Der Antrag kann elektronisch unter www.salzburg.gv.at/landeshilfe und in Papierform gestellt werden. Als Nachweis reicht der Pensionsbescheid.

Hier kann der Antrag online gestellt werden.

Hier kann der Antrag heruntergeladen werden für die Antragstellung per Post.

Der Antrag muss bis zum 15. Dezember online ausgefüllt und abgesendet werden, oder bis 15. Dezember beim Amt eingegangen sein. Das heißt: 3 Tage vorher mit der Post absenden an folgende Adresse:

Geschäftsstelle Salzburger Landeshilfe
Fischer-von-Erlach-Straße 47
5020 Salzburg