Am Donnerstag, 8. Mai, beschloss der Wohnungsausschuss der Stadt Salzburg über die neuen Richtlinien zur städtischen Wohnungsvergabe. Jährlich vergibt die Stadt rund 500 geförderte Mietwohnungen. Anlass für die Neugestaltung der Vergaben ist eine Evaluierung durch eine Forschungsgruppe der Universität Salzburg. Der Vorschlag von Vizebürgermeister Kay-Michael Dankl soll die Wohnungsvergaben bürgerfreundlicher machen: „Der geförderte Mietwohnbau ist eine der größten Errungenschaften des österreichischen Sozialstaats. Der geförderte Wohnbau dient nicht dem maximalen Profit, sondern der Allgemeinheit. Deshalb stellen wir den Bau geförderter Mietwohnungen in den Mittelpunkt und verbessern die städtische Wohnungsvergabe“, sagt Dankl.

Der Amtsbericht des Wohnservice sieht unter anderem folgende Änderungen vor:

  • Einkommensgrenzen: „Die Salzburger Wohnungskrise ist längst in der Mittelschicht angekommen. Die Studie empfiehlt, diese „prekäre Mittelschicht“ besser zu berücksichtigen. Deshalb machen wir die Senkung der Einkommensgrenzen um 20 Prozent gegenüber der Landeswohnbauförderung rückgängig. Gleichzeitig soll die Punktevergabe Notlagen besser widerspiegeln, z.B. bei drohendem Wohnungsverlust, Obdachlosigkeit oder einer Trennung mit Kindern.“
  • Lagewunsch: In Zukunft können Bürger:innen wieder eine Lagewunsch äußern, in welchem Stadtteil sie gerne wohnen möchten. Dieser Wunsch muss bei zumindest einem der drei Wohnungsangebote berücksichtigt werden. „Wir führen den Lagewunsch wieder ein, weil es die Zufriedenheit der Antragsteller:innen verbessert und erwiesenermaßen zu weniger Ablehnungen führt. Das entlastet auch die Verwaltung“, sagt Dankl.
  • Sprachnachweis: Der Nachweis für Deutschkenntnisse entfällt für österreichische Staatsbürger:innen und jene EU-Bürger:innen, deren Erstsprache Deutsch ist. „Teilweise mussten 60-jährige Pensionist:innen, die ihr Leben lang in Salzburg verbracht haben, alte Schulzeugnisse herauskramen. Wer keine hatte, schaute durch die Finger. Solche bürokratischen Streiche haben für viel Kopfschütteln und lange Diskussionen beim Wohnservice geführt“, sagt Dankl.
  • Wohnungstausch: Wer seine Wohnung gegen eine größere oder kleine tauschen wollte, durfte das bisher nur, wenn die Anzahl der Zimmer sich ändert. Es gibt aber Menschen, die von einer großen Drei-Zimmer-Wohnung in eine kleinere Drei-Zimmer-Wohnung wechseln möchten. In Zukunft wird es möglich sein, in eine größere oder kleinere Wohnung mit gleicher Zimmerzahl zu wechseln.
  • Berücksichtigung der 24-Stunden-Betreuung: Wer aufgrund einer Beeinträchtigung von einer persönlichen Assistenzkraft unterstützt wurde, konnte Bedarf für einen zusätzlichen Raum anmelden. Das ist in Zukunft auch für 24-Stunden-Betreuung möglich.
  • Einkommensnachweis: Bisher konnte man das Haushaltseinkommen als Antragsteller:in nur in Form des Einkommenssteuerbescheids des Vorjahres nachweisen. Wenn sich das Einkommen schlagartig vermindert, z.B. durch den Pensionsantritt oder eine dauerhafte Erkrankung, wurde das nicht berücksichtigt. Um solche Notsituationen zu erfassen, kann man in Ausnahmefällen das Einkommen der letzten drei Monate zur Berechnung heranziehen.
  • Lehrlingsbonus: Der Lehrlingsbonus konnte bisher nur für eine Person im Haushalt des Antragstellers/der Antragstellerin geltend gemacht werden. In Zukunft ist das für mehrere Lehrlinge möglich.
  • Die Zusatzpunkte für Beschäftigung in Österreich werden dahingehend geändert, dass auch Kinderbetreuungszeiten angerechnet werden. Bisher wurden Frauen indirekt benachteiligt. Auch Saisonarbeiter:innen und Handwerker:innen, die nicht lückenlos beschäftigt werden, werden in Zukunft berücksichtigt.
  • Ein Mehrbedarf an Wohnraum für Paare mit Obsorgeverpflichtungen kann künftig nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für Anträge mit mehreren Personen berücksichtigt werden. Das betrifft z.B. Patchworkfamilien, bei denen beide Partner:innen Kinder haben, die zeitweise bei ihnen wohnen.
  • Punkte für Pflegestufe: Aktuell erhalten nur Antragsteller:innen ab Pflegestufe 3 zusätzliche Punkte. In Zukunft werden auch andere Haushaltsmitglieder berücksichtigt.
  • Bedarf an barrierefreien Wohnungen: Über ein eigenes Formular können Antragsteller:innen angeben, ob sie eine barrierefreie Wohnung benötigen. Das hilft, um barrierefreie Wohnungen vorrangig an jene zu vergeben, die darauf angewiesen sind.