Über 800 Wohnungen und Häuser werden allein in der Stadt Salzburg auf der Plattform AirBnB angeboten. Berücksichtigt man andere Vermittlungsplattformen wie Booking.com oder ferienhaus.de, liegt die Gesamtzahl der Wohnungen noch höher, die touristisch vermarktet werden. Offiziell registriert sind aber nur 576, die systematisch auf die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften kontrolliert werden. Bisher hat jede zweite Kontrolle zur Betriebseinstellung geführt. Kaum kontrolliert werden hingegen die rund 250 nicht registrierten Wohnungen. Die Stadt wird erst nach Anzeigen durch Bürger:innen aktiv. Von 147 Anzeigen sind aber 123 Verfahren im Sand verlaufen. „Wer Wohnraum zweckentfremdet, sich aber nicht registriert, wird belohnt, weil die Stadt nicht effektiv kontrolliert. Das ist der komplett falsche Anreiz“, sagt Gemeinderat Kay-Michael Dankl (KPÖ PLUS).
Kritik an zahnloser Kontrolle nicht-registrierter Wohnungen
Wie ein wirksamer Schutz von Wohnraum gelingt, zeigen internationale Vorbilder. So gilt in Amsterdam eine Registrierungspflicht - AirBnB-Angebote ohne Registrierungsnummer werden automatisch gesperrt. Barcelona hat ein Abkommen mit dem Konzern, damit die Stadt automatisch die Daten bekommt und kontrolliert. „Solange Salzburg oder der Bund keine automatische Datenübermittlung erreichen, braucht es wirksame Kontrollen. In Städten wie Palma de Mallorca hat die Stadtverwaltung 21 Inspektor:innen, die selbst AirBnB-Wohnungen buchen können, um illegale Angebote ausfindig zu machen. Dafür stattet die Kommune sie sogar mit Kreditkarten aus“, sagt Dankl
Dankl: Mehr Personal und Möglichkeiten für Kontrolle
„Die Stadt braucht mehr Prüfer:innen. Das werde ich bei den Budgetverhandlungen im Herbst einbringen. Jede dieser Stellen rechnet sich um ein Vielfaches - durch die Strafeinnahmen und weil es weniger teuer ist als Wohnungen neu zu bauen. Damit die Kontrollen bei nicht-registrierten Wohnungen nicht mehr so zahnlos bleiben, braucht es die Möglichkeit, selbst AirBnB-Wohnungen zu buchen und zu kontrollieren - sei es durch die Stadtverwaltung oder einen ausgelagerten Verein. Wo ein Wille, da ist auch ein Weg.“
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