Heizkostenzuschuss – jetzt beantragen 

Seit 1. Jänner 2023 kann der Heizkostenzuschuss des Landes beantragt werden. Das sind nun aufgrund einer Anpassung einmalig 600 Euro. Für Stadt-SalzburgerInnen stockt die Stadt automatisch um weitere 50 Euro auf. Voraussetzung ist, dass man einen Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg hat und die folgenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet: 

1.300 Euro für Alleinlebende und Alleinerziehende
1.700 Euro für Paare 

Die Einkommensgrenzen erhöhen sich um 360 Euro für jedes Kind, für das man Familienbeihilfe bezieht und das im gleichen Haushalt lebt (um 580 Euro für jeden Erwachsenen und für jedes Kind ohne Familienbeihilfe, die im gleichen Haushalt leben). Es zählt das Einkommen im Monat vor der Antragstellung. Nicht als Einkommen gelten Familien- und Pflegegeld, Heimopferrente, Wohnbeihilfe, sowie die 13. und 14. Sonderzahlung. 

Der Antrag kann aufgrund verlängerte Fristen bis 31. Juli online unter diesem Link gestellt werden. Der Antrag kann auch bei Ihrem Gemeindeamt gestellt werden. In der Stadt Salzburg ist die Antragstellung auch beim Bürgerservice und bei den Bewohnerservice-Stellen in den Stadtteilen möglich. 

Anmerkung:
Sollten Sie den Heizkostenzuschuss bereits vor der Anpassung auf 600€ beantragt haben, wird Ihnen die Differenz automatisch überwiesen.

Kontakt:
Land Salzburg, Soziale Absicherung und Eingliederung
Telefon: 0662 8042-3669
Email: [email protected]

Unterstützung beim Beantragen:

Falls Sie beim Ausfüllen des Online-Formulars benötigen, steht Ihnen Gemeinderat Kay-Michael Dankl gerne zur Verfügung. Rufen Sie unter dieser Nummer an oder schreiben Sie eine Email, um einen Termin zu vereinbaren: 0662 8072 2852 und [email protected].