Entgegen der Experten-Empfehlung bleibt das Bodenbeschaffungsgesetz von 1974 ungenutzt

Über 1.300 Hektar Grund sind im Bundesland Salzburg als Bauland gewidmet, liegen aber brach. Die Gründe reichen von ungünstigen Lagen bis zu Spekulation mit Grund und Boden. Dabei werden Grundstücke jahrelang nicht bebaut, um sie später zu verkaufen und einen Spekulationsgewinn zu verbuchen. Nach Innsbrucker Vorbild hat die KPÖ PLUS im Landtag beantragt, das Bodenbeschaffungsgesetz anzuwenden. Dabei bekommen Gemeinden ein Vorkaufs- und Zugriffsrecht für ungenutzte Grundstücke, wenn die Wohnungsnot es erforderlich macht. „Das Bodenbeschaffungsgesetz ist das einzige Werkzeug, um bereits gewidmetes, ungenutztes Bauland zu mobilisieren. Das Bedürfnis der breiten Mehrheit nach leistbarem Wohnen ist wichtiger als die Spekulationsgewinne einiger weniger“, sagt Klubobmann Kay-Michael Dankl: „Leider hat die schwarz-blaue Mehrheit den Antrag blockiert, die Gemeinden über das Bodenbeschaffungsgesetz zu informieren.“

Landeshauptstadt: 80 Hektar Bauland liegen brach
Allein in der Landeshauptstadt gibt es 80 Hektar gewidmetes, brachliegendes Bauland. Das ist ein Vielfaches der Stieglgründe, die mit fünf Hektar als letzte große Baulandreserve gelten. Wie eine Anfragebeantwortung der Landesregierung im Oktober 2023 zeigte, entsprechen die 80 Hektar rund 4,4 Prozent der Gesamtfläche der Stadt. Landesweit sind 1.308,9 Hektar Bauland unbebaut. In Wals-Siezenheim und Saalfelden sind es jeweils 31 Hektar (11,5 Prozent bzw. 10,8 Prozent der Gemeindeflächen).

Bodenbeschaffungsgesetz stärkt Gemeinden
Das Bodenbeschaffungsgesetz wurde 1974 unter der Kreisky-Regierung beschlossen. Es gibt Gemeinden die Möglichkeit, brachliegendes Bauland zu mobilisieren, indem sie ein Vorkaufsrecht oder sogar ein Zugriffsrecht gegen Entschädigung bekommen. Voraussetzung ist, dass ein „quantitativer Wohnbedarf“ besteht, z. B. wenn mehr als zwei Prozent der Wohnbevölkerung als wohnungssuchend gemeldet sind. In der Landeshauptstadt Salzburg sind rund 4.300 Personen beim Wohnservice gemeldet (2,74 Prozent). Innsbruck hat 2022 den Wohnungsnotstand ausgerufen, um das Bodenbeschaffungsgesetz zu aktivieren. Getragen wurde der Beschluss von einer breiten Mehrheit, von SPÖ und Grünen über die NEOS bis zur bürgerlichen ÖVP-Abspaltung Für Innsbruck.

Experte empfiehlt Bodenbeschaffungsgesetz
Als Experte im Landtag war der Universitätsprofessor Arthur Kanonier von der Technischen Universität Wien geladen. Er betonte, dass nur das Bodenbeschaffungsgesetz den Gemeinden den Hebel gibt, um bereits gewidmetes Bauland einer Nutzung zuzuführen. Sämtliche von der ÖVP in der Landtagsdiskussion ins Treffen geführte Maßnahmen wie befristete Widmungen oder Raumordnungsverträge sind bei bestehenden, älteren Widmungen zahnlos. Das Bodenbeschaffungsgesetz würde Gemeinden auch eine stärkere Verhandlungsposition geben. Etwaige Bedenken von ÖVP und FPÖ müssten mit einem Präzedenzfall geklärt werden – dafür muss man das Bodenbeschaffungsgesetz anwenden.