Schon 2020 zeigte die Salzburg AG, wie zwei von drei Salzburg Kunden um Rückzahlungen gebracht wurden

Das Wiener Handelsgericht hat die Preiserhöhung des Stromkonzerns Verbund gekippt – und damit die Frage aufgeworfen, ob auch die Salzburg AG ihren Kunden zu teure Preise verrechnet. Im Kern geht es darum, ob Anbieter, die selbst billig Strom erzeugen, diesen plötzlich zu höheren Börsenpreisen verkaufen dürfen. Gegen diese Preisbildung hat der Verein für Konsumenteninformation beim Handelsgericht geklagt –mit Erfolg. Nun geht die Entscheidung an den Obersten Gerichtshof. Die Salzburg AG hatte ihre Preiserhöhung von 1. April des Vorjahres mit einer ähnlichen Formulierung begründet wie der Verbund.

„Die Salzburg AG verkauft billig produzierten Strom aus Wasserkraft zu überteuerten Börsenpreisen. Das ist in Zeiten der Krise und Höchstpreise politisch nicht in Ordnung. Wenn es nun sogar gesetzeswidrig ist, muss die Salzburg AG den Haushalten das zu Unrecht verlangte Geld automatisch zurückerstatten“, sagt Gemeinderat Kay-Michael Dankl (KPÖ PLUS).

Salzburg AG drückte sich um ordentliche Rückzahlung
Die Konzernführung dürfe sich nicht durch bürokratische Tricks aus ihrer Verantwortung nehmen, den Kunden das Geld inklusive Zinsen rückzuerstatten. Dankl erinnert an das Jahr 2020, als der Stromkonzern wegen illegaler Vertragsklausel nach einer Einigung mit der Arbeiterkammer 241.000 Kunden Geld zurückgeben musste. Der Haken: Die Kunden mussten dafür umständlich einen Antrag stellen oder über eine eigene App eine Gutschrift beantragen. Nur ein Drittel (84.000) hat das auf damals sich genommen.

Zwei von drei Salzburgern gingen leer aus
„Zwei von drei Salzburgern haben damals ihr Geld nicht zurückbekommen, das ihnen zu Unrecht abgenommen wurde. Wären die Manager der Salzburg AG auch so zufrieden gewesen, wenn umgekehrt nur 35% der Salzburger die teuren Jahresrückzahlungen leisten?“, sagt Dankl: „Als Unternehmen in überwiegendem Besitz von Stadt und Land muss die Salzburg AG dieses Mal allen Kunden automatisch das zu viel verlangte Geld rückerstatten. Dafür müssen auch Preuner und Haslauer als Eigentümervertreter sorgen.“