Noch bis Freitag, 15. Dezember, sind Anträge an das Land Salzburg für die 50 Euro möglich
Jedes Jahr vor Weihnachten können Mindestpensionisten beim Land Salzburg eine Weihnachtsbeihilfe von 50 Euro beantragen. Am Mittwoch hat eine Mündliche Anfrage von Klubobmann Kay-Michael Dankl an Soziallandesrat Pewny (FPÖ) erstmals Zahlen zutage gefördert, bei wie vielen diese kleine Unterstützung ankommt. Seit 2019 haben nur 5,8 bis 9,2 Prozent der ca. 9.500 Mindestpensionisten die Weihnachtsbeihilfe bekommen. „Für Ältere mit niedrigen Pensionen sind 50 Euro viel Geld, zum Beispiel für ein Geschenk für die Enkelkinder. Aber wenn neun von zehn Mindestpensionisten leer ausgehen, läuft im System etwas falsch“, sagt Dankl: „Entweder die Landesregierung informiert zu wenig oder die Antragstellung ist zu mühsam. Besser wäre, die Landesregierung lässt die Weihnachtsbeihilfe in Kooperation mit der PVA automatisch ausbezahlen.“
Kurios: Parteien können Einkommensnachweis ersetzen
Der Antrag für die Weihnachtsbeihilfe kann online und in Papierform gestellt werden. Neben dem Formular ist ein Nachweis über das Einkommen und die Wohnkosten erforderlich. Nach Abzug der Wohnkosten dürfen von der Mindestpension höchstens 844 Euro für Alleinstehende oder 1.269 Euro für Paare übrig bleiben. Kurios ist: Diese Nachweise müssen nicht mitgeschickt werden, wenn die zuständige Gemeinde oder eine parteipolitische Seniorenorganisation die Richtigkeit der Angaben bestätigt. „Wie kommt es, dass eine Parteiorganisation, aber nicht eine unabhängige Sozialeinrichtung wie die Volkshilfe die Überprüfung durch die Landesverwaltung ersetzt?“, sagt Dankl.
Altersarmut trifft Frauen am schwersten
Österreichweit sind laut Statistik Austria rund 235.000 Menschen über 65 Jahren von Armut gefährdet. Davon sind 155.000 Frauen und 80.000 Männer. Zwei von drei armutsgefährdeten Pensionisten sind somit Frauen. Bei Frauen liegt die Durchschnittspension bei rund 1.300 Euro, bei Männern bei rund 2.200 Euro. Die gesetzlich festgelegte Mindestpension liegt aktuell bei rund 1.110 Euro - deutlich unter der Armutsgefährdungsgrenze von rund 1.400 Euro.
Mindestpension unter Armutsgefährdungsgrenze
„Dass die Mindestpension 300 Euro unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt, ist ein politischer Skandal. Die Politik schaut weg, während unsere älteren Mitmenschen um ihre Existenz zittern müssen. Die Mindestpension gehört österreichweit erhöht“, sagt Dankl: „Das Land Salzburg soll sich dafür stark machen. Im eigenen Wirkungsbereich kann es mit gutem Vorbild vorangehen, indem die Weihnachtsbeihilfe auch für Menschen mit kleiner Pension, aber ohne Ausgleichszulage geöffnet und automatisch überwiesen wird. Eine Hilfe, die nicht ankommt, mag für politische Selbstbeweihräucherung reichen, aber nicht für die Betroffenen.“
Übersicht: Anträge für die Weihnachtsbeihilfe des Landes Salzburg
Quellen: Mündliche Anfragebeantwortung von Soziallandesrat Pewny vom 13.12.2023 und Sozialbericht des Landes Salzburg 2022, S. 29 (Wert für 2023: eigener Schätzwert).
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