Noch immer zittern Familien in Stadt und Land Salzburg um einen Kinderbetreuungsplatz für den Herbst. Wie viele Kinder landesweit auf Wartelisten stehen, wird von der Landesregierung nicht erhoben, daher fehlt auch ein Überblick darüber, wie viele Angebote es braucht. Nur eines dürfte klar sein: Plätze fehlen an allen Ecken und Enden.

Eklatanter Mangel an Betreuungsplätzen

„Bei uns melden sich immer wieder Eltern, die den Sommer über zittern müssen, ob sie für ihr Kind vielleicht doch noch einen Betreuungsplatz im Herbst bekommen”, berichtet Natalie Hangöbl, Landtagsabgeordnete von KPÖ PLUS und selbst Mittelschullehrerin: „Auch dass – vor allem in der Stadt Salzburg – praktisch ungeborene Kinder für einen Platz in einer Kleinkindgruppe angemeldet werden müssen, finden Eltern verständlicherweise untragbar. Hier kann man nur von einem eklatanten Mangel in der Kinderbetreuung sprechen.“

Ohne Zahlen keine Planung möglich

Verantwortlich für die Kinderbetreuung sind laut Landesgesetz die Gemeinden. Diese müssen den Bedarf an Betreuungsplätzen erheben und die benötigten Plätze anbieten. “Die Landesregierung stiehlt sich aus der Verantwortung, wenn sie keinen Überblick über die Gesamtentwicklung des Kinderbetreuungsangebote behält”, so Natalie Hangöbl. Nachdem in der ersten Landtagssitzung der neuen Landesregierung von Marlene Svazek betont wurde, dass das Land keine Bedarfserhebung durchführen würde, fordert die KPÖ PLUS ein genaueres Hinschauen ein: „Wenn wir nicht wissen, wie viele Kinderbetreuungsplätze insgesamt fehlen, dann fahren wir blind, und können auch nicht dafür sorgen, dass in den kommenden Jahren genug Personal zur Verfügung stehen”, so Hangöbl.

„Bedarf“ ist falsch definiert

Da Kleinkindgruppen und Kindergärten in Österreich nicht als Bildungseinrichtungen gesehen werden, werden die Betreuungsplätze nur nach Bedarf vergeben. Der „Bedarf“ ist im Bundesland Salzburg nur dann gegeben, wenn beide Eltern einen Nachweis ihrer Arbeitsstelle vorweisen können. „Niemand würde in der Volksschule den Bedarf für einen Schulplatz erheben, weil alle Kinder einen Anspruch auf die Bildungseinrichtung haben”, meint Hangöbl, die selbst seit 9 Jahren an einer städtischen Mittelschule arbeitet. “Die Landesregierung spricht von Wahlfreiheit der Eltern bei der Kinderbetreuung. Die ist aber nur gegeben, wenn die Eltern selbst entscheiden können, ob Bedarf besteht oder nicht", so Hangöbl.