Landesregierungsparteien verwässern die Strafbestimmungen für Verletzungen der Anzeigepflicht 

Gegen die Stimmen von KPÖ PLUS und Grünen hat der Landtag heute eine Strafbestimmung bei den Zweiwohnsitzen aufgeweicht. Für viele Zweitwohnsitze gilt eine Anzeige- und Abgabenpflicht. Durch die heutige Gesetzesänderung ist nur mehr die vorsätzliche, nicht aber die fahrlässige Verletzung dieser Abgabepflicht strafbar. Der Vorsatz ist aber deutlich schwerer zu beweisen. Eingebracht wurde die Gesetzesänderung als kurzfristiger Initiativantrag ohne die übliche Begutachtung.

„Tausende Wohnungen fehlen am angespannten Salzburger Wohnungsmarkt, weil sie als Zweitwohnsitze verwendet werden. Für viele gilt eine Anzeige- und Abgabenpflicht. Dass ÖVP und FPÖ das bestehende Gesetz aufweichen, ist der falsche Weg“, sagt Klubobmann Kay-Michael Dankl (KPÖ PLUS). Hintergrund ist, dass eine vorsätzliche Anzeigepflichtverletzung schwerer nachzuweisen ist als eine fahrlässige, die bisher vom Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetz erfasst war. Die Erläuterung aus dem Ressort von Wohnbaulandesrat Zauner, eine Meldepflicht müsse am Anfang nicht zu „scharf“ sein, ist angesichts der Salzburger Wohnungskrise nicht nachvollziehbar.